Service-Vertragsbedingungen

Bestimmungen unserer Service-Verträge

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1. Geltung

Diese Service-Vertragsbedingungen gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der ZMTech, Zoran Maric für Service-Verträge die der Auftraggeber mit der ZMTech, Zoran Maric (Auftragnehmer) abschließt.

2. Leistungen des Auftragnehmers

2.1 Die Serviceleistungen beinhalten die Wartung und die Inspektion gemäß den Definitionen der/des Angebote/s sowie geltender Gesetze und Verordnungen für die in der Bestandsliste oder im Angebot des Auftragsnehmers (jeweils als Anlage beigefügt) spezifizierten Anlagen, Ausrüstungsteile und Geräte.

2.2 Änderungen der Bestandsliste (Aufnahme neu angeschaffter Geräte / Reduzierung des Geräte- bzw. Anlagenbestandes / neue Preise) teilt der Auftragnehmer schriftlich mit. Eine geänderte Bestandsliste wird Vertragsbestandteil, soweit nicht der Auftraggeber innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderung der Bestandsliste widerspricht.

2.3 Der Auftragnehmer übermittelt nach Abschluss der Wartung und Inspektion dem Auftraggeber auf Wunsch einen allgemeinen Bericht.

2.4 Instandsetzungsleistungen, Störungsbeseitigungen sowie Ersatz- und Austauschteile sind nicht Vertragsbestandteil und werden gesondert auf Grundlage der aktuellen Preisliste und der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet.

3. Vergütung

3.1 Die Vergütung für Dienstleistungen ist sofort nach Rechnungslegung netto fällig bzw. ergibt sich aus dem Angebot des Auftragsnehmers.

3.2 Preise für gesondert beauftragte Instandsetzungsleistungen, Störungsbeseitigung und Ersatz- und Austauschteile ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers.

4. Vertragsdauer

4.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, wird ein Service- Vertrag unbefristet abgeschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.

4.2 Führt eine Änderung der Bestandsliste zu einer Preiserhöhung, kann der Auftraggeber innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der geänderten Bestandsliste den Service-Vertrag mit sofortiger Wirkung, nicht jedoch vor der ersten von der Preiserhöhung betroffenen Wartung oder Inspektion kündigen.

4.3 Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

5. Durchführung der Serviceleistungen

5.1 Serviceleistungen werden innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten des Auftragnehmers erbracht (Mo – Fr, 07:30 – 16:30 Uhr). Werden vom Auftraggeber außerhalb dieser Zeiten Leistungen erwünscht, werden diese gemäß den jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers zusätzlich berechnet.

5.2 Sofern die Serviceleistungen beim Auftraggeber durchgeführt werden, stellt dieser, die in der Bestandsliste spezifizierten Geräte sowie alle für die Durchführung der Serviceleistungen benötigten Unterlagen sowie technischen Einrichtungen und Hilfsmittel wie z.B. Strom und Wasser funktionsbereit und kostenlos zu dem vom Auftragnehmer angemeldeten Termin zur Verfügung. Kann der Auftraggeber den vom Auftragnehmer angemeldeten Termin nicht einhalten, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.

5.3 Werden die Serviceleistungen beim Auftragnehmer durchgeführt, trägt der Auftraggeber die Transportkosten.

5.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer besondere und/oder betriebsbedingte Arbeitsschutzmaßnahmen und sonstige spezielle Sicherheitsvorschriften für den Ort der Serviceleistungen bekannt sind und sorgt für eine ausreichende Ausrüstung der Mitarbeiter des Auftragnehmers. Für Anlagen, deren Stilllegung im Rahmen der Servicearbeiten notwendig ist, stellt der Auftraggeber sicher, dass eine entsprechende Stilllegung zum angemeldeten Termin erfolgt und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.

5.5 Vom Auftraggeber verschuldete Wartezeiten können dem Auftraggeber gemäß den Stundensätzen der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

5.6 Sind in der Bestandsliste Geräte aufgeführt, welche durch die ZMTech, weder hergestellt noch vertrieben werden, (Fremdgeräte), ist der Auftraggeber verpflichtet, jeweils die zugehörige Service- Dokumentation, Prüfmittel und Ersatzteile dem Auftragnehmer zur Durchführung der Serviceleistungen zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber der vorgenannten Verpflichtung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Serviceleistungen für die Fremdgeräte abzulehnen. Soweit der Auftragnehmer die Serviceleistungen ablehnt, entfällt der Anteil der vereinbarten Vergütung, der auf die abgelehnten Serviceleistungen entfällt.

6. Mängelansprüche

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Serviceleistungen sowie etwaige Instandsetzungsleistungen unverzüglich zu prüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel gegenüber dem Auftragnehmer unverzüglich nach der Prüfung und andere Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Andernfalls haftet der Auftragnehmer für diese Mängel nicht.

7. Anlagen

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Vertrages:
Bestandsliste bzw. Angebot des Auftragnehmers
Service- Vertragsbedingungen

ZMTech Freiburg Emmendingen Industrieller Anlagen- und Apparatebau

ZMTech

Verwaltung, Post- sowie Rechnungsanschrift
Wildtalstrasse 39
D-79108 Freiburg

Telefon:+49 (0)7641 959 75 73
Telefax:+49 (0)7641 959 75 74
E-Mail:info(at)zmtech.de

Werk II

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